· Fachbeitrag · Unternehmensführung
Keine TV-Gebühr für Internet-PC als Zweitgerät im Home-Office
| Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Architekten und Ingenieure, die einen Teil ihrer Wohnung für die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit nutzen, für die dafür vorgehaltenen internetfähigen PC keine Rundfunkgebühren zahlen müssen, wenn in den anderen - ausschließlich privat genutzten - Räumen herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden sind, für die Rundfunkgebühren entrichtet werden (Urteil vom 17.8.2011, Az: 6 C 15.10; Abruf-Nr. 112838 ). |
Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 4 | ID 28757280