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  • 26.06.2008 | Unterstützung für Planer

    Wichtiges Urteil: Fachkundige Auftraggeber müssen mehr Verantwortung übernehmen

    von Dipl.-Ing und Architekt Klaus D. Siemon, ö.b.u.v. SV für Honorare und Leistungen der Architekten, Osterode/Harz

    Fachkundige Auftraggeber müssen ab sofort deutlich mehr Verantwortung für ihre Vorgaben übernehmen. Das ist das Fazit einer hochinteressanten Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Das Gericht hat damit eine alte Streitfrage zwischen Planern und Auftraggebern in punkto Planungsmängel, Beratungspflichten und Haftungsbegrenzung im Sinne der Planer gelöst.  

    Die Ausgangslage und daraus folgende Streitfragen

    Immer wieder taucht die Frage auf, ob ein fachkundiger Auftraggeber mit eigenen Vorstellungen in die Planung des Ingenieurbüros oder des Architekturbüros hineinregieren darf. Dabei geht es im Wesentlichen um folgende Fragen:  

     

    1. Wer trägt die Verantwortung, wenn sich Planungsvorgaben des Auftraggebers später als unwirtschaftlich herausstellen und einen Mangel darstellen?
    2. Welche Folgen ergeben sich für den Auftraggeber, wenn er dem Planungsbüro die Leistungsphase (Lph) 1 nicht beauftragt?
    3. Wer trägt die Verantwortung für die Folgen der Nichtbeauftragung der Lph 1?

     

    Das Urteil des OLG Frankfurt in Stichworten

    Das OLG hat in einem – von der Öffentlichkeit bisher nicht registrierten Entscheidung – die Position der Planer eindrucksvoll gestärkt. Danach haftet der nicht mit der Grundlagenermittlung beauftragte Ingenieur für die Unwirtschaftlichkeit der von ihm geplanten funktionstauglichen Klimaanlage  

    • weder wegen eines Planungsfehlers
    • noch aufgrund eines unterlassenen Hinweises,

    wenn die Unwirtschaftlichkeit auf technische Vorgaben des sachkundigen Auftraggebers zurückzuführen ist (Urteil vom 14.7.2006, Az: 24 U 2/06; Abruf-Nr. 081997).  

    Der zu entscheidende Fall