26.06.2008 | Unterstützung für Planer
Wichtiges Urteil: Fachkundige Auftraggeber müssen mehr Verantwortung übernehmen
Fachkundige Auftraggeber müssen ab sofort deutlich mehr Verantwortung für ihre Vorgaben übernehmen. Das ist das Fazit einer hochinteressanten Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Das Gericht hat damit eine alte Streitfrage zwischen Planern und Auftraggebern in punkto Planungsmängel, Beratungspflichten und Haftungsbegrenzung im Sinne der Planer gelöst.
Die Ausgangslage und daraus folgende Streitfragen
Immer wieder taucht die Frage auf, ob ein fachkundiger Auftraggeber mit eigenen Vorstellungen in die Planung des Ingenieurbüros oder des Architekturbüros hineinregieren darf. Dabei geht es im Wesentlichen um folgende Fragen:
Das Urteil des OLG Frankfurt in Stichworten
Das OLG hat in einem – von der Öffentlichkeit bisher nicht registrierten Entscheidung – die Position der Planer eindrucksvoll gestärkt. Danach haftet der nicht mit der Grundlagenermittlung beauftragte Ingenieur für die Unwirtschaftlichkeit der von ihm geplanten funktionstauglichen Klimaanlage
- weder wegen eines Planungsfehlers
- noch aufgrund eines unterlassenen Hinweises,
wenn die Unwirtschaftlichkeit auf technische Vorgaben des sachkundigen Auftraggebers zurückzuführen ist (Urteil vom 14.7.2006, Az: 24 U 2/06; Abruf-Nr. 081997).
Der zu entscheidende Fall
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig