01.07.2003 · Fachbeitrag · Vereinfachte Honorarabrechnung möglich
So nutzen Sie die neue Rechtsprechung zur Abrechnung von Teilaufträgen
| Bei kleineren Projekten werden häufig nur so genannte Teilaufträge an Architekten und Ingenieure vergeben. Diese bereiteten bisher vor allem in den Punkten Haftungsabgrenzung und Honorarberechnung erhebliche Probleme. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle könnte die Lage merklich entspannen und Ihnen die Honorarberechnung wesentlich erleichtern (Urteil vom 3.4.2003, Az: 14 U 158/02; Abruf-Nr. 031077). |
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