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  • 04.05.2011 | Versicherung

    Generalplanung: Das enthält eine All-Risk-Versicherung

    Die Sicherstellung eines ausreichenden Versicherungsschutzes ist ein zentrales Thema für jeden, der Generalplanung anbieten will. In dem Zusammenhang spielen „All-Risk-Versicherungsdeckungen“ eine durchaus prominente Rolle, und zwar darum:  

    1. Bei All-Risk-Versicherungen ist alles versichert, was nicht ausgeschlossen wurde.
    2. Die All-Risk-Versicherung unterscheidet sich damit von herkömmlichen Berufshaftpflichtversicherungen. Dort ist nämlich üblicherweise nur das versichert, was in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich genannt ist.

    Praxishinweis: All-Risk-Versicherungen sollten immer einzelfallbezogen vereinbart werden. Weil sie auch Auftraggeberrisiken und Risiken aus der Bauausführung versichern, sind sie eine sehr interessante Alternative bei Generalplanungsaufträgen.  

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 3 | ID 144656