04.05.2011 | Versicherung
Generalplanung: Das enthält eine All-Risk-Versicherung
Die Sicherstellung eines ausreichenden Versicherungsschutzes ist ein zentrales Thema für jeden, der Generalplanung anbieten will. In dem Zusammenhang spielen „All-Risk-Versicherungsdeckungen“ eine durchaus prominente Rolle, und zwar darum:
1. Bei All-Risk-Versicherungen ist alles versichert, was nicht ausgeschlossen wurde.
2. Die All-Risk-Versicherung unterscheidet sich damit von herkömmlichen Berufshaftpflichtversicherungen. Dort ist nämlich üblicherweise nur das versichert, was in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich genannt ist.
Praxishinweis: All-Risk-Versicherungen sollten immer einzelfallbezogen vereinbart werden. Weil sie auch Auftraggeberrisiken und Risiken aus der Bauausführung versichern, sind sie eine sehr interessante Alternative bei Generalplanungsaufträgen. |
Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 3 | ID 144656