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  • 07.02.2011 | Versicherung

    Mehrere Planungsfehler: Was muss der Versicherer leisten?

    Das Oberlandesgericht Celle hat sich mit der Frage befasst, inwieweit die Versicherung eintreten muss, wenn einem Planer bei einem Projekt mehrere Planungsfehler unterlaufen. Die Antworten lauten wie folgt (Urteil vom 23.9.2010, Az: 8 U 180/09; Abruf-Nr. 104121):  

    • Bei einem Bauprojekt können mehrere eigenständige Regulierungsfälle auftreten, für die Versicherungsschutz besteht.
    • Ist ein Mangel so hoch, dass der Regulierungsbetrag die Deckungssumme erreicht, schließt das weitere Schadensregulierungen nicht aus. Die Deckungssumme begrenzt den Versicherungsschutz der Höhe nach nicht.
    • Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Versicherer die Deckungssumme mehrmals, also für unterschiedliche Schadensfälle, zur Verfügung stellen muss.
    Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 1 | ID 142066