01.06.2003 · Fachbeitrag · Verstößt deutsches Abzugsverbot gegen EU- Recht?
So sichern Sie sich die Vorsteuer aus den Reisespesen Ihrer Mitarbeiter!
| Seit dem 1. April 1999 ist aus pauschalen Reisespesen kein Vorsteuerabzug mehr möglich. Der Bundesfinanzhof (BFH) muss sich nun mit der Frage auseinandersetzen, ob diese Einschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug möglicherweise gegen höherrangiges Europarecht verstößt (Az: V R 4/03). Lesen Sie deshalb, was Sie veranlassen müssen, um sich bei einer positiven Entscheidung des BFH den Vorsteuerabzug aus den Reisespesen zu sichern. |
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