01.12.2003 · Fachbeitrag · Vertragsklausel: Bauen im Bestand
Honoraroptimierung durch Definition des Vertragsgegenstands
| Auch wenn die HOAI bleibt, wird sich an der Honorarkrise so schnell nichts ändern. Trotzdem lassen sich Aufträge wirtschaftlich erfolgreich abwickeln. Drehen Sie an der zweiten Stellschraube für Ihren individuellen Projekterfolg: dem Vertragsgegenstand. Passen Sie Ihren Leistungsumfang an das begrenzte Honorar an. Begrenzen Sie den Vertragsgegenstand nachvollziehbar. |
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