01.08.2002 · Fachbeitrag · Vertragsrecht
Bei Rahmenverträgen mit Planern gilt oft Dienstrecht
| Die Zusammenarbeit von Architekten/Ingenieuren mit gewerblichen Auftraggebern ist oft in so genannten Rahmenverträgen geregelt. Darin werden Leistungen auf unbestimmte Zeit vereinbart. Beispiele sind die fortlaufende Bauunterhaltung, die Modernisierung von Betriebsstandorten und Verwaltungsgebäuden des Auftraggebers im Rahmen des Facility-Managements oder ständige Vermessungsarbeiten. |
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