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  • 01.06.2002 · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Bei Risiko-Investoren eigenes Risiko optimal managen

    | Oft werden Projekte mit dem Ziel gestartet, die Baugenehmigung zu erlangen. Mit der genehmigten Planung und dem zu erwartenden schnellen Baubeginn wird dann auf Investorensuche gegangen. Gibt es nach Erteilung der Baugenehmigung aber Probleme mit der Finanzierung, sollten Sie sich mit weiteren Leistungen (zum Beispiel der Ausführungsplanung) zurückhalten. Können Sie nämlich nicht nachweisen, dass Ihr Auftrag auch die Ausführungsplanung umfasste, bleiben Sie darauf sitzen, wenn das Objekt nicht realisiert wird. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf. |