01.08.2003 · Fachbeitrag · Vertragsrecht
Kündigung ohne Aufforderung zur Nachbesserung
| Ein Bauherr kann einen Planungsvertrag nicht aus wichtigem Grund kündigen, wenn er die zögerliche und unvollständige Bearbeitung der Planung kritisiert, dem Planer aber keine Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben hat. Mit dieser Entscheidung hat sich das Oberlandesgericht Celle schützend vor die Planungsbüros gestellt. Denn: Eine unberechtigte Kündigung ist in eine freie Kündigung umzudeuten. Das Planungsbüro darf auch das vereinbarte Honorar für die nicht mehr erbrachten Leistungen abrechnen. |
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