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  • 01.02.2008 | Vertragsrecht

    Rechte des Prüfingenieurs nicht unterschätzen

    Der Prüfingenieur ist eine entscheidende Institution im Planungsgeschäft. Ohne ihn geht nichts. Das lehrt eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Oder. Danach darf an klärungsbedürftigen Punkten einer Baumaßnahme solange nicht weitergearbeitet werden, bis der hoheitlich tätige Prüfingenieur zugestimmt hat. Setzt sich der Architekt über ein Weiterbauverbot des Prüfingenieurs hinweg, geht er ein hohes Risiko ein. Gibt es nämlich später Streit mit dem Auftraggeber, berechtigt das Verhalten des Planers den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Planungsvertrags.  

    Unser Tipp: Selbst wenn begründete Bedenken gegen die Anordnung des Prüfingenieurs bestehen, sollten diese zunächst ausgeräumt und erst danach weitergebaut werden. Scheuen Sie die Diskussion und den Diskurs nicht. Es kommt in der Praxis durchaus häufiger vor, dass versierte Tragwerksplaner dem Prüfingenieur beweisen können, dass ihre Lösung besser ist, sodass der Prüfingenieur seine Anordnung wieder zurückziehen muss. (Urteil vom 28.11.2007, Az: 17 O 150/07) (Abruf-Nr. 080260)  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 2 | ID 117331