01.11.2002 · Fachbeitrag · VOB/B
Weniger Ärger bei der Nachtragsprüfung
| Immer wieder gibt es Ärger bei der Prüfung von Nachtragsangeboten, weil Bauunternehmer von ihren ursprünglichen Kalkulationsgrund-lagen nach oben abweichen wollen. Ihr Argument: Die Hauptangebotspreise seien fehlerhaft zu niedrig kalkuliert worden und können deshalb nicht als Basis für Nachtragspreise herangezogen werden. Auf solche Diskussionen brauchen Sie sich künftig nicht mehr einzulassen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Unternehmer in einem bisher wenig beachteten Urteil verpflichtet, auch bei Nachträgen an den zu niedrigen Preisermittlungsgrundlagen des Hauptangebots festzuhalten. Damit können Sie bei der schwierigen Nachtragsprüfung auf den vorliegenden Hauptangebotspreisen aufbauen und brauchen sich nicht im zähen Verhandlungsmarathon aufzureiben. (Urteil vom 5.12.2001, Az: 1 U 2046/98, OLG-Report 2002, 90) (Abruf-Nr. 020745) |
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