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  • 01.08.2006 | VOF

    Bewertung von Erfahrungen aus abgearbeitetem Auftrag

    Eine Entscheidung der Vergabekammer des Bundes zeigt, dass Sie gut daran tun, sich nach der Abarbeitung eines öffentlichen Auftrags beim Auftraggeber zu erkundigen, was ihm an Ihrer Arbeit gefallen hat und womit er weniger zufrieden war. Der Auftraggeber darf bei einer neuen VOF-Ausschreibung nämlich seine Erfahrungen berücksichtigen, wenn Sie bei der Bewerbung angeben, eine bestimmte Leistung genau wie beim Vorgängerauftrag erbringen zu wollen. „Bestraft“ Sie der Auftraggeber dafür mit Punktabzügen, mit der Folge, dass ein anderes Büro den Auftrag bekommt, hat Ihr Nachprüfungsantrag keine Chance.  

    Im konkreten Fall hatte das Planungsbüro die Kosten- und Terminsteuerung an einen Subplaner ausgelagert. Der Auftraggeber war damit nicht zufrieden gewesen, weil er so keinen direkten Kontakt zur Kostenkontrollstelle hatte. Weil sich der Planer auch im neuen VOF-Verfahren eines Subplaners bedienen wollte, führte das zu entsprechenden Punktabzügen, die dem Büro den Auftrag kosteten.(Beschluss vom 18.5.2006, Az: VK 1-25/065) (Abruf-Nr. 062199)  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 2 | ID 95701