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  • 06.09.2010 | VOF

    Eigenerklärungen vermindern Bewerbungsaufwand

    Viele Planungsbüros haben bisher auf die Teilnahme an VOF-Ausschreibungen verzichtet, weil sie den bürokratischen Aufwand gescheut haben. Für sie - aber auch für alle anderen Büros - haben wir eine gute Nachricht: Der Aufwand wird in der neuen VOF, die seit 10. Juni 2010 anzuwenden ist, geringer. Auftraggeber sollen von Bewerbern nämlich in erster Linie Eigenerklärungen verlangen. Das regelt § 5 VOF.  

    Auszug aus § 5 VOF: Nachweis der Eignung  

    (1) „Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) dürfen nur Unterlagen und Angaben gefordert werden, die durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sind“ ...  

    (2) „Grundsätzlich sind als Nachweise ... Eigenerklärungen zu verlangen. Die Forderung von darüber hinausgehenden Unterlagen und Angaben haben die Auftraggeber in der Dokumentation zu begründen“ ....  

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 3 | ID 138350