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  • 01.07.2007 | VOF

    Vergaben unter 200.000 Euro: Wo müssen Sie Fehler rügen?

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ordentliche Gerichte der richtige Anlaufpunkt sind, um Vergaben öffentlicher Aufträge unterhalb der Schwellenwerte von 200.000 Euro auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Anlass für diese Entscheidung war, dass auch öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen wie jeder andere Auftraggeber als Nachfrager am Markt auftreten. Die öffentliche Hand bewege sich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in aller Regel auf dem Boden des Privatrechts, so dass für Streitigkeiten über die Bieterauswahl nicht der Verwaltungsrechtsweg, sondern der Weg zu den ordentlichen Gerichten gegeben sei. (Beschluss vom 2.5.2007, Az: 6 B 10.07) (Abruf-Nr. 071990)  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 1 | ID 111652