01.10.2009 | VOF
Wertungskriterium „Ortsansässigkeit“ ist unzulässig
Öffentliche Auftraggeber, die bei VOF-Ausschreibungen versuchen, ortsnahen Planungsbüros durch die Einführung eines Wertungskriteriums „Anfahrtszeit vom Bürositz zur Baustelle“ bessere Chancen zu geben, bewegen sich hier auf dünnem Eis. Die Vergabekammer (VK) Südbayern hat nämlich festgestellt, dass die Abfrage und Wertung der Ortsansässigkeit gegen das Wettbewerbsprinzip und den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß § 97 Absatz 1, 2 und 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie gegen
§ 16 Absatz 3 VOF verstößt. Das Vergabeverfahren muss wiederholt werden. Grundsätzlich, so die VK, ist der Begriff der räumlichen Nähe zur Baustelle nicht zu verwechseln mit der erforderlichen „Präsenz“ vor Ort, wobei die „Ortsansässigkeit“ nach allgemeiner Rechtsprechung ein vergabefremdes Kriterium darstellt. (Beschluss vom 17.6.2009, Az: Z3-3-3194-1-22-05/09) (Abruf-Nr. 093172)