04.11.2010 | Wenn die Baukosten unverhofft steigen
Kostensichere Planung: Bundesgerichtshof verschärft Anforderungen an Planer
Immer mehr Auftraggeber (AG) verlangen hohe Investitionskostensicherheit. Auch die Rechtsprechung entwickelt das Thema immer weiter - mit eindeutiger Tendenz: Die Anforderungen an den Planer steigen. Erfahren Sie deshalb nachfolgend, was Sie in punkto Kostensicherheit bzw. bei drohenden Kostensteigerungen beachten müssen und wie sich das Haftungsrisiko reduzieren lässt.
Diese Fragen stellen sich in der Praxis
Konkret geht es um die Antwort auf folgende Fragen, die sich in der Praxis stellen:
Antworten ergeben sich aus aktueller Rechtsprechung
Die Antworten ergeben sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg (Urteil vom 17.7.2007, Az: 9 U 164/06; Abruf-Nr. 103496). Diese hat enorm an Bedeutung gewonnen, weil der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde des Planungsbüros zurückgewiesen hat (Beschluss vom 8.7.2010, Az: VII ZR 158/07).
Der zugrunde liegende Fall
Im Planungsvertrag war eine Beschaffenheitsvereinbarung in Bezug auf die Kosten getroffen worden. Für ein Leichtathletikzentrum durften die Investitionskosten maximal 4,263 Mio. Euro für die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 gemäß DIN 276/08 betragen.
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