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  • 06.09.2010 | Werkvertragsrecht

    Bauleitung aktuell: Wichtiges Urteil des OLG Celle

    Wesentliche Erleichterungen für praxisorientierte Bauleiter enthält eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 2.6.2010, Az: 14 U 205/03; Abruf-Nr. 102695). Danach verzichtet ein Bauleiter, der einer vom ausführenden Unternehmen vorgeschlagenen Art der Nachbesserung zustimmt, damit nicht auf weitergehende Mängelansprüche seines Bauherrn. Scheitert diese Art Nachbesserung, kann der Bauleiter eigene Vorschläge unterbreiten, die das Unternehmen ausführen muss. Es kann die (weitere) Nachbesserung nicht mit dem Argument verweigern, der Bauleiter sei mit der vorgesehenen Art der Nachbesserung einverstanden gewesen und trage damit eine Mitschuld am Misserfolg der Nachbesserung.  

    Beachten Sie: Die Auswahl der geeigneten Nachbesserungsmethode obliegt aber zunächst dem ausführenden Unternehmen. Auch das hat das OLG klargestellt. Erst wenn sich diese Methode als ungeeignet erweist, muss der Bauleiter (rechtzeitig) einschreiten und die Weiterführung untersagen.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 1 | ID 138346