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  • 03.11.2008 | Werkvertragsrecht

    OLG München stärkt Befugnisse der Bauleitung

    Mit einem bemerkenswerten Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) München die Position der Bauleiter bzw. Fachbauleiter gestärkt. Im vorliegenden Fall war in den LV’s geregelt, dass  

    • die notwendigen Kernbohrungen bzw. Wanddurchbrüche für die haustechnischen Installationen von den jeweiligen Fachfirmen anzuzeichnen und
    • von den Fachbauleitern nach statischer Prüfung zur Ausführung freizugeben sind,
    • der Bauleiter die Zulässigkeit der Bohrung zuvor intern mit dem Tragwerksplaner klären muss.

    Dieses Verfahren der Detailplanung, das oft beim Bauen im Bestand angewendet wird, weil Trassenplanungen sich an vorhandenen Bauteilen orientieren, fand die ausdrückliche Zustimmung des OLG. Führt ein Bauunternehmen in einem solchen Fall eine Kernbohrung in statisch unzulässigen Bereichen durch, ohne zuvor die Freigabe der Bauleitung eingeholt zu haben, haftet das Bauunternehmen. (Urteil vom 27.11.2007; Az: 9 U 2444/07) (Abruf-Nr. 083050)  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 1 | ID 122622