01.03.2007 | Werkvertragsrecht
Planer dürfen Schlussrechnungen nicht anerkennen
Das Oberlandesgericht Celle hat klargestellt, dass Architekten und Ingenieure im Zuge der Bauüberwachung und Abrechnung normalerweise nicht befugt sind, umfangreiche Schlussrechnungen gegenüber den Bauunternehmen rechtswirksam anzuerkennen. Diese Befugnis könne nur dann angenommen werden, wenn aus einer Vollmachtserklärung oder den Umständen ein eindeutiger Wille des Bauherrn zu entnehmen sei. (Urteil vom 17.1.2007, Az: 14 U 262/05) (Abruf-Nr. 070603)
Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 2 | ID 95547