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  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Werkvertragsrecht

    Wann beginnt die Verjährung für Planungsleistungen?

    | Wann hat im konkreten Fall die Verjährung für Planungs- bzw. Bauüberwachungsleistungen begonnen? Die Frage ist in der Theorie recht einfach zu beantworten: Wenn Ihr Werk abgenommen ist. Wann ist das der Fall? Streng genommen nur, wenn datumsmäßig fixiert ist, dass Ihr Auftraggeber Ihre Architekten- oder Ingenieurleistung abgenommen hat. In vielen Fällen kommt diese Abnahme aber nicht zu Stande. Dann hängen Sie in der Luft. |