08.01.2010 | Wichtiges Beweisinstrument
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben ist auch für Planer am Bau wirksam
Auch für Planungsbüros werden kaufmännische Bestätigungsschreiben immer wichtiger. Insbesondere können sie dazu dienen, Honoraransprüche zu sichern oder Haftungsrisiken abzuwenden. Letzteres belegt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg.
Bestätigungsschreiben zum Haftungsausschluss nutzen
Im konkreten Fall beauftragte ein Bauträger einen Architekten mit der Planung eines Mehrfamilienhauses. Später traten Mängel auf. Der Bauträger forderte vom Architekten Schadenersatz. Es kam zu Verhandlungen.
Diese endeten nach Aussage des Architekten damit, dass man sich auf einen Kompromiss verständigt hatte. Der Architekt sollte auf einen Teil seiner Vergütung für die Planungsleistungen verzichten. Dafür sollte der Bauträger im Gegenzug einen umfangreichen Gewährleistungsverzicht gegenüber dem Architekten erklären. Mit der Einigung sollten also alle wechselseitigen Ansprüche erledigt sein. Dieses Gesprächsergebnis fasste der Architekt in einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben zusammen und sandte es an den Bauträger.
OLG Brandenburg: Empfänger muss sofort reagieren
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