01.04.2011 | Wichtiges BGH-Urteil
Stellen Protokolle von Baubesprechungen Vertragsänderungen dar?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der wichtigen Frage befasst, inwieweit Protokolle von Baubesprechungen vertraglich vereinbarte Regelungen ändern können. Die Entscheidung erging zwar zu einem Verhandlungsprotokoll mit einer Baufirma, sie gilt aber in Bezug auf die Bevollmächtigung und die Wirkung als kaufmännisches Bestätigungsschreiben auch für Planungsbüros.
Die Ausgangslage
Sie kennen die Situation: Zunächst wird ein Planungsvertrag geschlossen, in dem die Planungsziele grob dargestellt sind. Im Zuge der Planungsvertiefung werden ergänzende Entscheidungen zu konkreten Planungsinhalten, Terminen oder anderen wichtigen Fragen herbeigeführt. Diese Vereinbarungen führen gegebenenfalls zu zusätzlichen Honoraransprüchen, verändern den Haftungsumfang und / oder erhöhen den Planungs- und Überwachungsaufwand.
Für Planungsbüros stellt sich die Frage, ob solche Vereinbarungen verbindlich sind oder ob sie jederzeit (zum Beispiel unter Verweis auf vollmachtloses Verhalten des gesprächsführenden Projektleiters) zurückgezogen werden können. Genau darum ging es vor dem BGH.
BGH: Gesprächsprotokolle können Verträge abändern
Der BGH hat zwei wichtige Aussagen getroffen (Urteil vom 27.1.2011, Az: VII ZR 186/09; Abruf-Nr. 111090).
1. Protokoll wirkt wie kaufmännisches Bestätigungsschreiben
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