30.07.2009 | Wichtiges Urteil des OLG Celle
So kommen Planungsbüros schneller zu ihrem Honorar
Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle könnte dafür sorgen, dass Planungsbüros künftig schneller und einfacher an ihr Honorar kommen. Das OLG hat fünf bisher offene Fragen geklärt, zumeist zugunsten der Planungsbüros.
1. Abschläge: Prüffähigkeitsfrist von zwei Monaten gilt auch hier
In der Praxis sieht es derzeit noch oft so aus, dass Ihre Abschlagsrechnungen sehr lange liegen bleiben. Anschließend werden Prüffähigkeitsmängel gerügt, meist bei den anrechenbaren Kosten. Dann geht wieder alles von vorne los.
Dieser Praxis hat das OLG Celle einen Riegel vorgeschoben. Es hat klargestellt, dass der Auftraggeber auch Abschlagsrechnungen innerhalb von zwei Monaten rügen muss. Hat er die zwei Monate verstreichen lassen, kann er die fehlende Prüffähigkeit nicht mehr rügen. Die Rechnung gilt als prüffähig. Der Auftraggeber muss die rechnerische Prüfung vornehmen und den unstreitigen Betrag auszahlen (Urteil vom 8.4.2009, Az: 14 U 111/08; Abruf-Nr. 092466).
2. Wann liegt eine Abschlags- oder Schlussrechnung vor?
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