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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Wohnungsbau

    Ökozulage für Brennwertkessel mit Kondensationsteil

    | Wenn Sie viel im Wohnungsbau planerisch tätig sind, wissen Sie, dass die Ökozulage für Niedrigenergiehäuser und Energiesparanlagen - der neuen Energie-Einsparverordnung wegen - am 31. Dezember dieses Jahres unwiderruflich ausläuft. Wer sich die achtjährige Ökoförderung sichern will, muss die Energie sparende Anlage in den Neubau bis zum 31. Dezember 2002 eingebaut oder die Wohnung mit einer solchen Anlage bis zum 31. Dezember angeschafft haben. Außerdem muss der Bauantrag für den Neubau bis zum 31. Januar 2002 gestellt worden sein. Dasselbe gilt für die Bauanzeige im so genannten Freistellungsverfahren. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann genauso wie „gestandene“ Hausbesitzer von einer erfreulichen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) profitieren. Nach Auffassung des BFH gehört nämlich auch der in einem Brennwertkessel enthaltene Kondensationsteil zu den Wärmerückgewinnungsanlagen, für die die Zusatzförderung für Energie sparende Maßnahmen gewährt wird. |