01.02.2006 | Zahlreiche Gesetzesänderungen
Überblick über die in Kraft getretenen und geplanten Änderungen
Kurz vor Jahresende 2005 hat der Bundesrat zahlreiche Gesetze beschlossen, weitere sollen folgen. Nachfolgend verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die bereits in Kraft getretenen sowie geplanten Änderungen, die für Sie wichtig sind.
Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm
Durch das „Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm“ (Abruf-Nr. 053658) hat sich zum 1. Januar 2006 Folgendes geändert:
- Abfindungen: Die Freibeträge für Abfindungen wurden gestrichen (§ 3 Nummer 9 Einkommensteuergesetz [EStG]). Sie bleiben für vor dem 1. Januar 2006 entstandene Ansprüche auf eine Abfindung erhalten. Das gilt auch für Abfindungen auf Grund einer vor dem 1. Januar 2006 getroffenen Gerichtsentscheidung oder einer am 31. Dezember 2005 anhängigen Klage. In allen Fällen müssen die Abfindungen aber bis zum 31. Dezember 2007 zufließen.
- Heirats- und Geburtshilfen: Die Steuerfreiheit von Heirats- und Geburtshilfen wurde abgeschafft (§ 3 Nummer 15 EStG). Entsprechende Zahlungen sind somit seit dem 1. Januar 2006 steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.
- Degressive Abschreibung für Mietwohngebäude: Die Möglichkeit, Mietwohngebäude degressiv abzuschreiben (§ 7 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3c EStG) entfällt für alle Neufälle (Anschaffung bzw. Bauantrag nach dem 31. Dezember 2005). Es ist nur noch eine lineare Abschreibung von zwei Prozent pro Jahr möglich.
- Abschaffung der Eigenheimzulage: Die Eigenheimzulage wurde für alle Neufälle abgeschafft. Das selbst genutzte Wohneigentum soll künftig (wohl ab 1. Januar 2007) besser in die geförderte Altersversorgung integriert werden.
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