01.12.2007 | Zahlungstermine beachten
Steuern und Sozialabgaben: Termine 2008
Clevere Steuerzahler begleichen Steuern nicht bei Fälligkeit (Steuertermin), sondern nutzen die dreitägige Zahlungsschonfrist. Anders ist es bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. Aufschub gibt es nicht.Damit Sie Ihre Zahlungstermine im Griff haben, haben wir für Sie die Termine in einem Kalender zusammengefasst.
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Beschäftigungsmonats melden und bezahlen. Für 2008 gelten folgende Termine.
Fälligkeitstermine für 2008
Januar | Februar | März | April | Mai | Juni |
Dienstag 29.1. | Mittwoch 27.2. | Donnerstag 27.3. | Montag 28.4. | Mittwoch 28.5. | Donnerstag 26.6. |
Juli | August | September | Oktober | November | Dezember |
Dienstag 29.7. | Mittwoch 27.8. | Freitag 26.9. | Mittwoch 29.10.* | Mittwoch 26.11. | Dienstag 23.12. |
Abgabe der (Vor-)Anmeldungen
Die monatlichen Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen müssen Sie bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt abgeben. Wurde Dauerfristverlängerung gewährt, verschiebt sich der Termin um einen Monat. Reichen Sie Anmeldungen vierteljährlich ein, gilt der 10. des Folgemonats nach Ablauf des Vierteljahrs als Abgabetermin.
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