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  • 01.12.2007 | Zahlungstermine beachten

    Steuern und Sozialabgaben: Termine 2008

    Clevere Steuerzahler begleichen Steuern nicht bei Fälligkeit (Steuertermin), sondern nutzen die dreitägige Zahlungsschonfrist. Anders ist es bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. Aufschub gibt es nicht.Damit Sie Ihre Zahlungstermine im Griff haben, haben wir für Sie die Termine in einem Kalender zusammengefasst.  

     

    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

    Die Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Beschäftigungsmonats melden und bezahlen. Für 2008 gelten folgende Termine.  

     

    Fälligkeitstermine für 2008

    Januar  

    Februar  

    März  

    April  

    Mai  

    Juni  

    Dienstag  

    29.1.  

    Mittwoch  

    27.2.  

    Donnerstag  

    27.3.  

    Montag  

    28.4.  

    Mittwoch  

    28.5.  

    Donnerstag  

    26.6.  

    Juli  

    August  

    September  

    Oktober  

    November  

    Dezember  

    Dienstag  

    29.7.  

    Mittwoch  

    27.8.  

    Freitag  

    26.9.  

    Mittwoch  

    29.10.*  

    Mittwoch  

    26.11.  

    Dienstag  

    23.12.  

    * In Bundesländern, in denen der 31.10. ein Feiertag ist, gilt der 28.10.  

     

    Abgabe der (Vor-)Anmeldungen

    Die monatlichen Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen müssen Sie bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt abgeben. Wurde Dauerfristverlängerung gewährt, verschiebt sich der Termin um einen Monat. Reichen Sie Anmeldungen vierteljährlich ein, gilt der 10. des Folgemonats nach Ablauf des Vierteljahrs als Abgabetermin.