01.01.2003 · Fachbeitrag · Zentrale Leistungen
Sichern Sie sich gegen Honorarkürzung wegen nicht erbrachter Leistungen ab
| Immer wieder versuchen Auftraggeber, im Rahmen der Schlussrechnung Honorarkürzungen durchzusetzen. Begründet wird dies damit, dass die Leistung nur unvollständig erbracht oder von HOAI-Details abgewichen wurde. Um den Honorarabschlag mit Sicherheit zu vermeiden, sollten Sie deshalb die so genannten „zentralen Leistungen“, wie sie die Rechtsprechung gern nennt, grundsätzlich erbringen. |
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