26.04.2013 · Fachbeitrag · Auftragsbeschaffung
Angehöriger als Preisrichter: Kein Ausschluss vom Wettbewerb
| In einem Planungswettbewerb führt der Umstand, dass ein Angehöriger (hier: Bruder) eines Teilnehmers zu den Preisrichtern gehört, nicht zwangsläufig dazu, dass der Teilnehmer vom Verfahren auszuschließen ist. Dem Teilnehmer ist der Nachweis zu ermöglichen, dass sich diese Konstellation auf den Wettbewerb nicht ausgewirkt hat, so das OLG München. |
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