12.05.2015 · Fachbeitrag · Auftragsbeschaffung
Vermieter kann für Legionellen haftbar gemacht werden
| Ein Vermieter, der es versäumt, das Trinkwasser in seinem Haus regelmäßig auf Legionellen kontrollieren zu lassen, kann dafür haftbar gemacht werden, wenn eine Legionellenbelastung zu einer Erkrankung eines Mieters führt. Das hat der BGH entschieden und TGA-Büros damit die Akquisitionstür ein Stück weit geöffnet. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig