· Nachricht · Auftragsbeschaffung
Wie groß muss Mindestvorsprung des Wettbewerbssiegers sein?
| Der Gewinner eines Architektenwettbewerbs hat keinen Anspruch, den Zuschlag für den Planungsauftrag zu erhalten. Er kann aber verlangen, dass das Ergebnis des Wettbewerbs viel höher als andere Kriterien der Auftragsvergabe gewertet wird. Wie hoch dieser Punktevorsprung mindestens sein muss, hat jetzt das OLG Frankfurt festgelegt. |
Hintergrund | Im Planungswettbewerb wird ausschließlich die Qualität des Entwurfs bewertet. Rückschlüsse auf andere qualitative Aspekte sind nicht möglich. Auftraggeber dürfen daher mit den Preisträgern verhandeln und bei der Angebotswertung weitere Kriterien berücksichtigen. Damit der Planungswettbewerb nicht zu einem Muster ohne Wert wird, schreibt § 8 Abs. 2 der Richtlinie über Planungswettbewerbe (RPW) 2013 vor, dass „in der Regel“ der Gewinner zu beauftragen ist. Um diese Regel einzuhalten, muss das Wettbewerbsergebnis bei der Gewichtung der Zuschlagskriterien angemessen berücksichtigt werden. Nach Auffassung der VK Hessen und des OLG Frankfurt ist eine horizontale Gewichtung des Wettbewerbsergebnisses mit mindestens 50 Prozent bei einem Punktevorsprung von zehn Prozent der Gesamtpunktzahl RPW-konform (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.06.2020, Az. 11 Verg 2/20, Abruf-Nr. 217816).