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  • 31.10.2014 · Fachbeitrag · Baurecht

    Ein Eigentümer kann Sanierung des WEG-Eigentums verlangen

    | Ein einzelner Wohnungseigentümer kann verlangen, dass das gemeinschaftliche Eigentum saniert wird. Voraussetzung ist, dass die Sanierung zwingend erforderlich ist und sofort erfolgen muss, entschied jetzt der BGH. Unter diesen Voraussetzungen können finanzielle Schwierigkeiten oder das Alter einzelner Wohnungseigentümer nicht berücksichtigt werden. Verzögern die Wohnungseigentümer die Beschlussfassung über die Maßnahme schuldhaft, können sie sich schadenersatzpflichtig machen (BGH, Urteil vom 17.10.2014, Az. V ZR 9/14; Abruf-Nr. 143059 ). |