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  • · Fachbeitrag · Kundenkontakte

    Einzelvergabe ist für Bauherren meist günstiger und risikoärmer als GÜ- oder GU-Vergabe

    | Für Bauherren ist die Einzelvergabe meist günstiger und risikoärmer als die Vergabe an einen Generalübernehmer oder Generalunternehmer. Diese - auch von uns schon des öfteren vertretene - Meinung hat jetzt die renommierte Kölner Rechtsanwältin Dr. Anke Leineweber in einem Vortrag bei den „Weimarer Baurechtstagen“ des Evangelischen Bundesverbands für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis bekräftigt. Nachfolgend fassen wir den Vortrag von Frau Dr. Leineweber zusammen. |

    Die Ausgangslage: Bauherr hat die Qual der Wahl

    Für einen Bauherren, der als privater Bauherr zu Renditezwecken, als gewerblicher Bauherr und Investor oder als Pensionskasse bzw. Fondsgesellschaft ein Bauvorhaben errichtet, stellt sich die Frage, ob er

    • das Bauvorhaben mit einem erfahrenen Unternehmen - als Rundum-sorglos-Paket - aus einer Hand errichten lässt (GÜ-Vergabe),