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Staat will energetische Sanierung von Wohngebäuden in Kürze steuerlich extra fördern
| Der Staat will und wird energetische Sanierungen von Wohngebäuden in Kürze steuerlich besser fördern. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 6. Juni 2011 ist vom Bundesrat am 17. Juni vorbehaltlich einiger Änderungswünsche begrüßt worden. Vermietern, Besitzern von Eigentumswohnungen oder klassischen Eigenheimbesitzern, für die Sie entsprechende Sanierungsmaßnahmen planen, winken deshalb wohl noch 2011 lukrative Steuervorteile. |
Der gesetzliche Hintergrund
Ausgangspunkt ist der „Entwurf eines Gesetzes zur steuerlicher Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden“, den die Bundesregierung am 6. Juni 2011 beschlossen und zu dem der Bundesrat am 17. Juni Stellung genommen hat. Der Entwurf hat zwei Ansprechpartner:
- 1. Vermieter: Einführung von § 7e Einkommensteuergesetz (EStG)
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