· Fachbeitrag · Öffentlcihe Aufträge
Schwellenwert bei Vergaben: Vergabekammer Bayern lehnt Addition von Einzelhonoraren ab
| Sind die geschätzten Honorare der einzelnen Leistungsbilder bei öffentlichen Aufträgen zusammenzurechnen mit der Folge, dass das Projekt EU-weit ausgeschrieben werden muss? Diese Frage hat die Vergabekammer (VK) Nordbayern bei einem Kindergarten verneint. Ganz überzeugend ist die Begründung aber nicht. |
Der vergaberechtliche Hintergrund
Planungsleistungen müssen EU-weit ausgeschrieben werden, wenn das voraussichtliche Honorar 221.000 Euro netto überschreitet (Schwellenwert im Jahr 2018). Dabei sind gleichartige Planungsleistungen bei der Schwellenwertermittlung zusammenzurechnen.
Vergabekammer Nordbayern entscheidet zu Kindergarten
Ist ein Kindergarten Gegenstand der Ausschreibung, sind die Honorare der einzelnen Leistungsbilder nicht zu addieren. Diese Auffassung vertritt die VK Nordbayern.
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