27.09.2017 · Nachricht · Öffentliche Aufträge
„Ideenskizze“: VK Südbayern besteht auf Vergütung nach HOAI
| Verlangt ein öffentlicher Auftraggeber von den Bietern „Ideenskizzen“ in Vorentwurfsqualität, muss er diese nach HOAI vergüten. Eine – nicht der HOAI entsprechende – Entschädigung stellt einen Vergabeverstoß dar. Diese Auffassung vertritt die Vergabekammer (VK) Südbayern. |
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