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  • 27.09.2017 · Nachricht · Öffentliche Aufträge

    „Ideenskizze“: VK Südbayern besteht auf Vergütung nach HOAI

    | Verlangt ein öffentlicher Auftraggeber von den Bietern „Ideenskizzen“ in Vorentwurfsqualität, muss er diese nach HOAI vergüten. Eine – nicht der HOAI entsprechende – Entschädigung stellt einen Vergabeverstoß dar. Diese Auffassung vertritt die Vergabekammer (VK) Südbayern. |