· Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge
Vergaberecht 2016: So wird der Schwellenwert bei freiberuflichen Planungsaufträgen ermittelt
| Das neue Vergaberecht 2016 hat am 18. März 2016 die letzte Hürde genommen. An diesem Tag hat der Bundesrat die „Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung) abgesegnet. Ein langer Streitpunkt war, wie der Schwellenwert für die Vergabe freiberuflicher Planungsleistungen künftig berechnet wird. PBP macht Sie damit und anderen wichtigen Neuregelungen vertraut. |
Das neue Vergaberecht gilt ab dem 18. April 2016
Die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModV) geht zurück auf eine EU-Richtlinie. Sie tritt am 18. April 2016 in Kraft. Folglich sind alle Vergabeverfahren, die bis zum 17. April 2016 eingeleitet worden sind, nach dem bisherigen Vergaberecht abzuwickeln. Maßgeblich für die Abgrenzung und für den Beginn eines Vergabeverfahrens ist die Absendung der Bekanntmachung!
Die neue Struktur
Ab dem 18. April 2016 erhält das nationale Vergaberecht eine neue Struktur. Die wesentlichen Regelungen für die Vergabeverfahren finden sich fortan
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