· Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge
VgV-Aufträge: Bereiten Sie sich auf die e-Vergabe vor und profitieren Sie durch Standardisierung
von Edgar Haupt, www.aufbau.biz und Lucian Muchowski, www.bmp.de
| Ab 18.10.2018 wird die e-Vergabe in VgV-Verfahren für Planungsaufträge Pflicht. Bewerbungen und Angebote können Sie dann nur noch elektronisch abgeben. Das bringt große Erleichterungen, insbesondere wenn Sie die Präqualifizierung nutzen. Zudem eröffnet sich Ihnen ein neues Geschäftsmodell ‒ die Betreuung von Auslobern. |
Digitale Standardisierung bei der öffentlichen Vergabe
Noch ist es durchaus üblich, Bewerbungsunterlagen per Post einzuschicken; die Kommunikation zwischen Ausschreibern und Bietern läuft über Fax oder eMail. Ab dem 18.10.2018 wird die ganze Prozesskette digital gehandhabt: von der Veröffentlichung der Auslobungen, über den Abruf und die Abgabe der Unterlagen bis zur Kommunikation zwischen Betreuer und Bieter bei Fragen oder nachträglichen Informationen, bei Absagen und Einladungen.
Jeder Interessent kann sich heute schon anonym und ohne Anmeldung einzelne Auslobungen von den unterschiedlichen Plattformen downloaden. So erhält er Informationen über geplante Projekte. Und kann sich überlegen, wie man sich aufstellen müsste, um sich dort oder bei ähnlichen Ausschreibungen einmal zu bewerben.
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