· Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge
VgV-Aufträge: Mit e-Vergabe gut umgehen und von Standardisierung profitieren
von Edgar Haupt, www.aufbau.biz und Lucian Muchowski, www.bmp.de
| Seit dem 18.10.2018 ist die e-Vergabe in VgV-Verfahren für Planungsaufträge Pflicht. Bewerbungen und Angebote können Sie nur noch elektronisch abgeben. Das bringt große Erleichterungen, insbesondere wenn Sie die Präqualifizierung nutzen. Zudem eröffnet sich Ihnen ein neues Geschäftsmodell ‒ die Betreuung von Auslobern. |
Digitale Standardisierung bei der öffentlichen Vergabe
Lange war es üblich, Bewerbungsunterlagen per Post einzuschicken. Das ist Vergangenheit. Seit dem 18.10.2018 wird die ganze Prozesskette digital gehandhabt: von der Veröffentlichung der Auschreibungen, über den Abruf und die Abgabe der Unterlagen bis zur Kommunikation zwischen Betreuer und Bieter bei Fragen oder nachträglichen Informationen, bei Absagen und Einladungen.
Jeder Interessent kann sich anonym und ohne Anmeldung einzelne Auslobungen von den unterschiedlichen Plattformen downloaden. So erhält er Informationen über geplante Projekte. Und kann sich überlegen, wie man sich aufstellen müsste, um sich dort oder bei ähnlichen Ausschreibungen einmal zu bewerben.
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