· Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge
Vorgeschalteter Planungswettbewerb: OLG Karlsruhe klärt mehrere Rechtsfragen
| Wettbewerbe sind keine Vergabeverfahren, sondern Auslobungsverfahren, die dem Auftraggeber zu einem Plan oder einer Planung verhelfen sollen. Trotzdem unterliegen sie ‒ wie klassische Ausschreibungen ‒ der Nachprüfung. Das war eine von mehreren Rechtsfragen zu Realisierungs- bzw. Planungswettbewerben, die das OLG Karlsruhe behandelt und beantwortet hat. |
Der Fall vor dem OLG Karlsruhe
Im konkreten Fall hatte eine Kommune europaweit Dienstleistungen für den Neubau einer Kindertageseinrichtung als nicht offenen Realisierungswettbewerb für Architekten ausgeschrieben. Ein Büro beteiligte sich am Wettbewerb und rügte die in der Bekanntmachung veröffentlichten Teilnahmebedingungen. Die Rügen betrafen gleich mehrere Kriterien, nämlich u. a. dass
- vier Bewerber gesetzt worden seien, deren Eignung nicht nachgewiesen und deren Überprüfung nicht erfolgt, jedenfalls nicht vergabekonform dokumentiert worden sei,
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