· Fachbeitrag · Öffentliche auträge
Unterschwellenvergabe in Bayern: Bei Honoraren bis 100.000 Euro gilt das vereinfachte Verfahren
| Kommunen in Bayern können Planungsaufträge bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 Euro in einem „vereinfachten Vergabeverfahren“ vergeben. Das hat die Bayerische Staatsregierung bekannt gegeben. Erfahren Sie, was hinter dem vereinfachten Vergabeverfahren steckt. |
Der vergaberechtliche Hintergrund
Das Bayerische Staatministerium des Innen und Integration hat sich zum Ziel gesetzt, die Grundsätze zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich, die die EU-Schwellenwerte von 221.000 Euro nicht erreichen, neu zu gestalten. Insbesondere will man die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen deutlich vereinfachen.
Direktvergaben sind deshalb künftig bei geschätzten Honoraren bis zu 10.000 Euro möglich. Für Vergaben im Honorarbereich zwischen 10.000 und 100.000 Euro gibt es ein neues Verfahren ‒ das vereinfachte Vergabeverfahren.
Schema zeigt die neuen Möglichkeiten
Das Schema zeigt, wann welches Vergabeverfahren zum Tragen kommt.
Weiterführende Hinweise
- „Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern und für Integration zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“ vom 18.05.2018 → https://www.byak.de/data/pdfs/News/News2018/StMI-Vorgriffschreiben_neueVergabegrundsaetze.pdf
- Schematische Darstellung → http://www.bauen.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/iiz5_vergabe_kommunal_rs_20180518_anlage3.pdf