· Fachbeitrag · Öffentliches Baurecht
Klimaneutrale Neubaugebiete: Niedersachsen geht voran
| Niedersachsen will in kommunalen Bebauungsplänen fossile Brennstoffe verbieten. Untermauert wird dieser Plan durch zwei Gutachten bzw. Muster-Festsetzungen, wonach Städte und Gemeinden solche Vorgaben für Neubaugebiete machen dürfen. |
In einer Abhandlung mit dem Titel „Muster-Festsetzungen für ein Verbot fossiler Brennstoffe in Bebauungsplänen“ (Abruf-Nr. 226987) kommt der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Prof. Dr. Olaf Reidt, zum Ergebnis, dass Städte und Gemeinden für den Klimaschutz die Nutzung fossiler Brennstoffe zu Heizzwecken in Neubaugebieten verbieten ‒ und auch die Nutzung von Solarenergie vorschreiben dürfen. Basis ist § 9 Abs. 1 Nr. 23a Baugesetzbuch (BauGB): „Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: ... Gebiete, in denen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bestimmte Luft verunreinigende Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen.“
Die Muster-Festsetzungen sollen niedersächsischen Kommunen, die sich Klimaneutralität bis 2045 zum Ziel gesetzt haben, helfen, künftige Bebauungspläne aufzustellen. Diesem Ziel dient auch ein Gutachten des Verwaltungsrechtlers Dr. Fabio Longo zum Thema „Muster-Festsetzung für PV-Anlagen in Bauleitplänen“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB. Auch hier geht es darum, kommunalen Plangebern Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Photovoltaik in der Bauleitplanung zum verbindlichen Standard in Neubaugebieten gemacht werden kann.
Weiterführende Hinweise
- Dokument „Muster-Festsetzungen für ein Verbot fossiler Brennstoffe in Bebauungsplänen“ → pbp.iww.de → Abruf-Nr. 226987
- Dokument „Muster-Festsetzung von Photovoltaik-Anlagen in Bebauungsplänen“ → pbp.iww.de → Abruf-Nr. 226988