· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Angebotswertung und Auftrag: Bauherr muss final entscheiden
| Auftragsvergaben müssen vom Bauherrn selbst entschieden, Vergaberechtsfragen von ihm beantwortet werden. Das hat die Vergabekammer (VK) Sachsen klargestellt. Der Auftraggeber muss sich mit den Ergebnissen der Angebotsauswertung befassen und daraus seine eigenen Schlüsse ziehen, er darf sich nicht blind auf Vergabeempfehlungen Dritter verlassen. |
Im konkreten Fall ging es um den Ausschluss eines Angebots wegen unauskömmlicher Preise. Die VK entschied, dass das nur der Auftraggeber - aber nicht der Planer bzw. Berater - entscheiden könne (VK Sachsen, Beschluss vom 2.4.2014, Az. 1/SVK/005-14; Abruf-Nr. 143528). Der Fall betraf zwar die Arzneimittelversorgung eines Krankenhauses. Er ist aber aufgrund seiner grundsätzlichen Bedeutung auch auf die Vergabe von Bauleistungen anzuwenden. Damit sind folgende Aussagen, die bei Vergabeverfahren immer wieder „herumschwirren“, als falsch entlarvt:
- Der billigste Bieter ist auszuwählen.
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