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  • 04.01.2024 · Nachricht · VOB/A

    Ausschreibungen bei öffentlichen Aufträgen: Produktneutralität ist Pflicht

    | „Gegen die Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung wird nicht nur dann verstoßen, wenn ein Leitfabrikat offen in der Leistungsbeschreibung genannt wird, sondern auch dann, wenn durch die Vielzahl der Vorgaben verdeckt ein bestimmtes Produkt vorgegeben wird und nur mit diesem die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden können.“ Diese Aussage der VK Westfalen belegt einmal mehr, wie streng bei öffentlichen Ausschreibungen auf Produktneutralität geachtet werden muss. |