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  • 30.09.2015 · Fachbeitrag · VOF

    Vorgefasste Büros müssen nicht ausgeschlossen werden

    | An VOF-Verfahren dürfen auch Büros teilnehmen, die vor Beginn des VOF-Verfahrens bereits einen Vorentwurf für das in Rede stehende Planungsprojekt erstellt haben, der Gegenstand eines Förderantrags war. Das gilt nach Auffassung des OLG München vor allem dann, wenn der fachliche Wissensvorsprung, der sich aus den vorangehenden Tätigkeiten ergeben hatte, keinen Vorsprung beim VOF-Verfahren zur Folge hat. |