· Fachbeitrag · Ausführungsplanung
Funktionale Ausschreibung: So wahren Sie berechtigte Honoraransprüche in der Lph 5
| Immer mehr Auftraggeber gehen dazu über, sich die Ausführungsplanung zu sparen und dem ausführenden Unternehmen die Planungsleistungen nach der Genehmigungsplanung in Form einer funktionalen Ausschreibungen selbst zu überlassen. Auch wenn diese Art der Projektorganisation keineswegs die beste (und kostensparendste) ist, müssen sich Planer diesem Szenario stellen. Lernen Sie nachfolgend die typischen Szenarien kennen und erfahren Sie, wie Objekt-, Fach- und vor allem Tragwerksplaner für notwendige Leistungen bei funktionalen Ausschreibungen zu einem angemessenen Honorar kommen. |
Soll auf Basis der Baugenehmigung eine funktionale Ausschreibung durchgeführt werden, hat der Bauherr in der Regel zwei Alternativen:
1. GU oder GÜ erstellt Ausführungsplanung selbst
Alternative 1 besteht darin, dass es der Auftraggeber dem Generalunter- oder Generalübernehmer (GU/GÜ) selbst überlässt, die Ausführungsplanung zu erarbeiten.
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