· Fachbeitrag · Bauen im Bestand
Leistungsgerechter Umbauzuschlag: Ein Beispiel für die baufachliche Bewertung in der Praxis
| Viele Planungsbüros spüren, dass sich das Honorar beim Bauen im Bestand mit Einführung der Neuen HOAI faktisch nicht erhöht, sondern eher verringert hat. Denn im Ergebnis führte der Wegfall der Regelung zur Anrechenbarkeit der mitverarbeiteten Bausubstanz in Verbindung mit einer größeren Spreizung des Umbauzuschlags (jetzt: bis zu 80 Prozent) zu einer spürbaren Honorarsenkung. Unsere Empfehlung zur Erlangung eines leistungsgerechten Umbauzuschlags lautet: Überzeugen Sie Bauherren mit einer Berechnung des Umbauzuschlags anhand von baufachlichen Kriterien. |
Die baufachliche Bewertung anhand von sieben Kriterien
Der Umbauzuschlag ergibt sich in diesem Modell, in dem man sieben Bewertungskriterien zugrundelegt. Diese sieben Kriterien unterscheiden sich je nach Planbereich. Nachfolgend beispielhaft die Kriterien für die Planbereiche Gebäude und Ingenieurbauwerke (Kriterien für die anderen Planbereiche in WIA 7/2011, Seite 4):
- 1. Komplexität der allgemeinen Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz
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