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  • · Fachbeitrag · Bauen im Bestand

    Mitverarbeitete Bausubstanz in der HOAI 2013: So generieren Sie gerechte Honorare

    | Die mitverarbeitete vorhandene Bausubstanz (mvB) ist bei Planungs- und Bauüberwachungsmaßnahmen im Bestand wieder Bestandteil des Mindestsatzes geworden. Grundlegende Hinweise dazu haben Sie in der Juli-Ausgabe erhalten ( PBP 7/2013, Seite 11 ). Im folgenden Beitrag stellen wir Ihnen das Berechnungsverfahren für die neue Regelung vor. Es handelt sich dabei um ein bewährtes Verfahren, das jetzt noch auf die Besonderheiten der HOAI 2013 zugeschnitten worden ist. Wir gehen davon aus, dass das Berechnungsverfahren breite Anerkennung erlangen wird. |

    HOAI regelt baufachlich sinnvollen Zeitpunkt der Festlegung

    Die Regelungen zur mvB befinden sich in § 2 Abs. 7 und § 4 Abs. 3 HOAI. Sie sorgen für fachliche Klarheit. Denn dort ist klargestellt, dass die anrechenbaren Kosten aus mvB nicht bereits unter Auftragsdruck beim Vertragsabschluss geregelt werden sollen (wie in der HOAI 2009), sondern in der Regel erst, wenn der Entwurf erstellt ist (und die Ergebnisse der Bestandsaufnahmen vorliegen), also in der Leistungsphase 3.

     

    Anrechenbare Kosten werden in Leistungsphase 3 ermittelt

    Damit ist ein wichtiger Schritt in Richtung Honorargerechtigkeit getan. Denn erst ab der Leistungsphase 3 liegen hinreichende objektspezifische Kenntnisse zur mvB vor. Hier werden nämlich folgende Kosten ermittelt: