· Fachbeitrag · Bauen im Bestand
Teilumbauten und Modernisierung in Abschnitten: Zeitbudgets und Haftungsrisiken im Griff haben
| Bei Teilumbauten oder abschnittsweisen Umbauten stellt sich die Frage, ob es möglich ist, überhöhten Zeitaufwand und unverhältnismäßig hohe Haftungsrisiken mit einfachen Mitteln zu vermeiden. Die Antwort lautet: Ja, das Instrument: konsequente räumliche Begrenzung von Bauanträgen oder Nutzungsänderungsanträgen. PBP zeigt Ihnen, wie Sie konkret vorgehen. |
Der fachliche Hintergrund
Die Baubehörde prüft im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren nur den räumlichen Umfang, der als räumlicher Umfang im Rahmen des Bauantrags (= Entwurfsplanung) konkret beantragt wird. Alles andere am vorhandenen Bauwerk bleibt bis auf Weiteres unberührt. Das bedeutet, dass der Bauantrag sich insoweit nicht auf das gesamte Bauwerk bezieht, sondern nur auf den räumlichen Umfang, der von Planung und Bauantrag betroffen ist. Dahinter stecken zwei Grundsätze, die fürs Tagesgeschäft von Bedeutung sind:
- 1. Der inhaltliche Leistungsumfang des Planers (und damit der Zeitaufwand) sind eindeutig begrenzt, wenn der Planungsumfang in allen Zeichnungen und textlich gut definiert ist. Es wird nur geplant, überwacht und dafür gehaftet, was innerhalb der markierten vertraglichen Umfänge liegt.
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