· Fachbeitrag · HOAI 2013
Planung von Erschließungsgebieten: So ermitteln Sie die Honorarbemessungsgrundlage richtig
von Dipl.-Ing. Ulrich Welter, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Büsum
| Bei der Planung von Erschließungsgebieten kommt es häufig vor, dass Bauwerke und Anlagen, die für die Erschließung erforderlich sind, in einen Topf geworfen werden und sich das Honorar nach der Summe der Baukosten ermittelt. Das ist aber in der Regel nicht HOAI-konform. |
Der Fall aus der Praxis
Eine Gemeinde beabsichtigt, ein Gewerbegebiet zu erschließen. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan liegt ebenso vor wie alle übrigen erforderlichen Genehmigungen und Vereinbarungen. Die Verwaltung hat keine eigenen Kapazitäten und will ein Ingenieurbüro mit den Planungsleistungen beauftragen.
Das Bebauungsplangebiet ist zurzeit eine „grüne Wiese“. Das Erschließungsgebiet soll von einer bestehenden Kreisstraße aus erschlossen werden. Hierzu soll ein Kreisverkehr errichtet werden. Innerhalb des Erschließungsgebiets sollen Straßen, ein Parkplatz, ein Trennsystem und Trinkwasserleitungen entstehen. Die Grafik zeigt das gewünschte Endergebnis.
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